VOB/B Zahlungsplan: Aufbau, Beispiel und Fehler vermeiden

Einleitung

Ein guter Zahlungsplan reduziert Streit, beschleunigt Zahlungen und stabilisiert die Projektliquidität. In vielen Bauprojekten wird die VOB/B vereinbart; trotzdem entscheidet am Ende die konkrete vertragliche Ausgestaltung und die Prüfbarkeit der Abschläge.

Dieser Artikel zeigt:

  • was ein Zahlungsplan regelt
  • typische Varianten (Meilenstein vs. Fortschritt)
  • ein Beispiel
  • typische Fehler
  • wie du den Plan operativ einhältst

Was ist ein Zahlungsplan?

Ein Zahlungsplan definiert, wann und wofür Zahlungen fällig werden. Er verbindet:

  • Leistung (was wurde erbracht?)
  • Zeitpunkt (wann wird gestellt?)
  • Nachweise (was muss mitgeliefert werden?)
  • Einbehalte/Sicherheiten (falls vereinbart)

Ziel ist planbarer Cashflow und klare Erwartungen auf beiden Seiten.

Zusammenhang mit VOB/B (neutral)

Bei vereinbarter VOB/B (z. B. § 16 VOB/B) werden Abschlagszahlungen für nachgewiesene Leistungen typischerweise erwartet. Der Zahlungsplan konkretisiert das praktisch: Termine, Meilensteine, prozentuale Anteile, Dokumentationspflichten.

Varianten eines Zahlungsplans

Variante A: Meilenstein-Zahlungsplan

Zahlung nach klaren Abschnitten (z. B. „Rohbau fertig“, „Dach dicht“). Vorteil: prüfbar, gut dokumentierbar. Nachteil: wenn Meilenstein spät, kommt Geld spät.

Variante B: Fortschritts-Zahlungsplan (Abschläge)

Zahlung nach Leistungsstand, z. B. monatlich mit Aufmaß. Vorteil: stabiler Cashflow. Nachteil: erfordert saubere Nachweise und Summenlogik.

Variante C: Mischform

Meilensteine + monatliche Abschläge bei großen Projekten. Funktioniert nur mit sehr klarer Logik.

Beispiel (vereinfacht)

Projekt: Ausbau, Vertragssumme 300.000 EUR netto

Zahlungsplan (Fortschritt, monatlich):

  • Monat 1: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 15%)
  • Monat 2: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 20%)
  • Monat 3: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 25%)
  • Monat 4: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 20%)
  • Monat 5: Abschlag nach Aufmaß (Ziel 15%)
  • Schlussrechnung: Rest + Nachträge + Verrechnung

Optional:

  • Gewährleistungseinbehalt 5% (oder Ablösung per Bürge)
  • Zahlungsziel: z. B. 14 Tage nach prüfbarer Rechnung (vertraglich)

Typische Fehler im Zahlungsplan

  • zu wenige Abschlagstermine → Cashflow-Lücken
  • unklare Nachweise („nach Baufortschritt“ ohne Messmethode)
  • keine Regelung für Nachträge (wann werden sie bezahlt?)
  • Einbehalte nicht sauber definiert
  • kein klarer Freigabeprozess (wer prüft und unterschreibt?)

Operative Umsetzung: So wird der Zahlungsplan wirklich eingehalten

  • Stichtag für Leistungsstand festlegen (z. B. letzter Freitag im Monat)
  • Aufmaß/Leistungsnachweis bis Montag fertig
  • Abschlagsrechnung bis Dienstag raus
  • Nachfassen nach definiertem Rhythmus
  • Abweichungen dokumentieren (z. B. Nachtrag noch nicht beauftragt)

Digitaler Vorteil: Zahlungsplan + Status in einer Übersicht

In der Praxis scheitert es nicht am Zahlungsplan, sondern am Tracking:

  • welche Abschläge sind gestellt?
  • was ist bezahlt?
  • was ist im Rückstand?
  • wie hoch sind Einbehalte?

Tools können diese Übersicht pro Projekt liefern. AbschlagPro ist eine mögliche Lösung, um Abschläge, Zahlungsstatus und Einbehalte projektbasiert zu steuern.

FAQ

Ist ein Zahlungsplan Pflicht?
Nicht immer, aber stark empfehlenswert, besonders bei langen Projekten.
Was ist besser: Meilenstein oder monatlicher Abschlag?
Monatlicher Abschlag stabilisiert Cashflow, Meilenstein ist oft leichter prüfbar. Entscheidung hängt vom Projekt ab.
Wie gehe ich mit Nachträgen um?
Vertraglich regeln, wann Nachträge abgerechnet werden dürfen und welche Nachweise erforderlich sind.
Warum werden Zahlungspläne ignoriert?
Weil Nachweise fehlen, Freigaben unklar sind oder kein konsequentes Tracking existiert.
Hilft Software bei Zahlungsplänen?
Ja, weil Status, Rest, Einbehalte und Fälligkeiten zentral sichtbar werden.

Fazit

Ein Zahlungsplan nach VOB/B ist ein praktisches Steuerinstrument: Er macht Zahlungen planbar und reduziert Konflikte. Entscheidend ist eine klare Nachweislogik und konsequentes Tracking in der Umsetzung.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.